Wir bewerten Ihre Objekte schnell, präzise und marktkonform. Meine Expertise als Sachverständiger garantiert eine zuverlässige Grundlage für Ihre zukünftigen Entscheidungen.
Der Verkehrswert (gemeine Wert) ist der geschätzte Marktwert eines Vermögenswerts, insbesondere einer Immobilie, eines Fahrzeugs oder eines anderen wirtschaftlichen Guts, zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Er repräsentiert den Preis, den ein Käufer bereit ist zu zahlen und den ein Verkäufer bereit ist zu akzeptieren, wenn keine ungewöhnlichen Umstände vorliegen und beide Parteien informiert und rational handeln.
Die Gültigkeit des vorliegenden Schätzwertgutachtens beläuft sich auf maximal 3 Monate.
Gründe dafür sind unter anderem die immer schneller werdendeVeränderung der makro- und mikroökonomischen Umwelt, Markttrends/-situationen und -bewegungen, der Demografische Wandel, Digitalisierung, etc.
Die Kosten für ein Gutachten hängt von vielen verschiedenen Faktoren, wie z.B. Aufwand, Verfahren, Zweck, Betriebsgröße, Branche, Örtlichkeit, Recherche, vorliegende Unterlagen, Vermögenswerte, etc., ab.
Es kann pauschal keine Aussage getroffen werden.
Bitte informieren Sie sich in unserem kostenlosen Erstgespräch.
Der Liquidationswert (Zerschlagungswert) ist der geschätzte Wert eines Vermögenswerts, wenn er schnell und unter Bedingungen verkauft wird, bei denen der Verkäufer gezwungen ist, den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Dieser Wert berücksichtigt oft den Verkauf von Vermögenswerten in einem beschleunigten Verkaufsprozess, wie einer Insolvenz oder einer Liquidation, bei der die Zeitspanne für den Verkauf begrenzt ist.
Der Liquidationswert liegt normalerweise unter dem Marktwert oder dem Verkehrswert des Vermögenswerts, da Käufer in Liquidation Situationen oft davon profitieren, dass die Verkäufer den Vermögenswert schnell veräußern müssen.
Grundsätzlich hängt die Dauer für die Gutachtenerstellung immer von den Anforderungen der Auftraggeber und der zu bewertenden Betriebs- bzw. Wohnungsgröße ab sowie der zu inventarisierenden Objekte.
In der Regel dauert die Erstellung eines Gutachtens von der Befundaufnahme bis zur Übermittlung 7 bis 14 Tage.